Nebenerwerb (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 15.01.2011, 21:10 (vor 5061 Tagen) @ Hans

Hallo,

bevor Missverständnisse entstehen, hier die ausführliche Antwort:

Wenn jemand nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt, sind die Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit nur dann beitragspflichtig, wenn sie 127,75 Euro übersteigen.

Wenn neben der gesetzlichen Rente noch Versorgungsbezüge (Betriebsrente, Zusatzrente, Direktversicherung o.ä.) bezogen werden, sind die Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit auf jeden Fall beitragspflichtig.

Grundlage:
§ 226 Absatz 1 und 2 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__226.html

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__237.html

Wenn eine freiwillige Mitgliedschaft als Rentner besteht (z.B. wegen der folgenden Vorversicherungszeit zur KVdR)sind alle Einnahmen beitragspflichtig, d.h. es gibt keine Untergrenze.

Gruß

RHW


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