Nebenerwerb (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Montag, 17.01.2011, 19:31 (vor 5059 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

ich habe nur zum Ausdruck gebracht, dass ich da nicht 100%ig mit der Beitragsberechnung fit bin. Mit Spezialisten meinte ich Leute aus der Rentenabteilung. Wo Du arbeitest weiß ich nicht, tippe aber eher auf Leistungen/Controlling.

Die Grenze von 1277,50 € ist meiner Meinung nach zur Beurteilung wichtig, ob es haupt-oder nebenberuflich ausgeübt wird. Wobei die Überschrift des Verfasers schon auf nebenberuflich hindeutet.

Bei der Beitragspflicht waren meiner Meinung nach die Antworten nicht eindeutig, daher habe ich was dazu geschrieben. Mehr nicht.

LG, Shops


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