Altenbericht der Bundesregierung (Gesetzliche Krankenkassen)

Markus, Montag, 20.12.2010, 09:55 (vor 5087 Tagen) @ GKVler

Der Punktwert ist bundeseinheitlich festgelegt und wird höchstens einmal im Jahr geändert. Seit 2 Jahren liegt er etwa bei 3,5 cent. Insofern erhalten in der Theorie alle Ärzte das gleiche Honorar für die gleiche Leistung (z.B. Hausbesuch ca. 15 Euro). Diese an sich gute Idee der einheitlichen Honorare wird aber durch die individuellen Regelleistungsvolumen (neudeutsch = Budget) für jeden Arzt ad absurdum geführt, da es KVven mit RLV von 33 und solche mit 45 Euro gibt (bei Hausärzten). Bei Fachärzten variieren die Werte noch mehr. Und diese ändern sich tatsächlich jedes Quartal, ohne dass ein Arzt irgendwie sinnvoll kalkulieren könnte. Letztendlich wurden die alten Budgets nur mit neuem Namen versehen. Das perfide am neuen System ist, dass die Budgets (RLV) schon mit der normalen Behandlungspauschale erreicht werden und Zusatzleistungen wie der Hausbesuch praktisch gar nicht mehr bezahlt werden, bzw. abgestaffelt mit nur noch 10 %. Und hier kommen die Alten wieder ins Spiel, denn gerade die benötigen am häufigsten Hausbesuche, die die Kasse de facto aber nicht mehr bezahlt


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