Altenbericht der Bundesregierung (Gesetzliche Krankenkassen)

Markus, Montag, 20.12.2010, 09:26 (vor 5088 Tagen) @ GKVler

Dass die Kassenärztlichen Vereinigungen eine Interessensvertreteung der Ärzte sein sollen ist ein von der Politik immer wieder gern verbreitetes Märchen, um von eigener Verantwortung abzulenken. Die KVen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts den jeweiligen Gesundheitsministerien verpflichtet und haben nur sehr wenig eigenen Gestaltungsspielraum. Die einzelnen Ärzte als Zwangsmitglieder (sofern sie Kassenpatienten behandeln wollen) haben dort praktisch nichts zu sagen und werden von den KVen streng kontrolliert und budgetiert. Man muss den Ärzten allerdings vorwerfen, sich noch nicht von diesem Zwangskorsett befreit zu haben. Nun, die Hausärzte in Bayern versuchen es diese Woche als relativ kleine Gruppe endlich mal.
Übrigens ist die Honorarverteilung detailliert im Gesetz geregelt. Und ohne die Zustimmung der Kassen in den sogenannten Selbstverwaltungsgremien können die KVen keinen Cent an die Ärzte verteilen. Ich gebe Ihnen allerdings insofern recht, dass Politik und Kassen an ungerechter Honorarverteilung unter den Arztgruppen durchaus interessiert ist (divide et impera), damit die Ärzte ja nicht als geschlossene Gruppe auftreten. Das erklärt auch die panische Reaktionen der AOK auf die (hoffentliche) Geschlossenheit der bayrischen Hausärzte.

für die Verteilung der Honorare an die Ärzte sind die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig - eine Interessenvertretung der Ärzte selbst. Die Gremien sind alle von den Kassenärzten selbst besetzt.

Es handelt sich hier also um ein Verteilungsproblem innerhalb der Ärzteschaft selbst. Welche Ärzte bzw. welche Arztgruppen erhalten ein wie grosses Stück vom Kuchen "ärztliche Honorare"?

Und ich bin der Meinung, dass Streitigkeiten solcher Art nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden sollten...


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