Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)

GKVler, Dienstag, 16.11.2010, 20:10 (vor 5119 Tagen) @ Joachim Röhl

Nimmt ein bisher Selbständiger vor dem 55. Geburtstag ein Angestelltenverhältnis auf, heißt Bruttoeinkommen mehr als 400€ monatlich weniger 49.500€ im Jahr ist er sofort wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.

einzige Voraussetzung: er meldet sein Gewerbe ab und verzichtet auf das, was er sich in den letzten Jahren hart erarbeitet hat....

Ironische Ausnahme zum heutigen 11.11. es plumst ein dicker Meteorit und neben der PKV wäre auch die GKV weg ..

...oder es kommen irgendwelche komischen Politiker und ändern die Gesetze....

also ich seh es wie der Gast 2010: wieso sich nicht den ganzen Ärger sparen und in der GKV bleiben?

Gruß
GKVler


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