Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Montag, 08.11.2010, 18:35 (vor 5127 Tagen) @ Melanie

Hallo,

ab 1.4. gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht in der der GKV. Um die rückwirkende Zahlung kommst Du also nicht herum.
Aber - vielleicht läßt die Kasse sich auf einen Deal ein...Frag mal nach, ob Sie Dick rückwirkend in der Anwartschaftsversichewrung unterbringen, weil Du Deine Krankhetskosten selbst getragen hast. Einige Kassen lassen sich darauf ein, macht ca. 50 € pro Monat.

Die AOK machts aber nicht ...

LG, Shops


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