Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)
Nimmt ein bisher Selbständiger vor dem 55. Geburtstag ein Angestelltenverhältnis auf, heißt Bruttoeinkommen mehr als 400€ monatlich weniger 49.500€ im Jahr ist er sofort wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Diese Altersgrenze gilt ebenso für Selbständige, die ihr Gewerbe aufgeben und aufgrund Mitgliedschaft in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung dann Leistungen nach ALG I beziehen und ebenso in der GKV versichert werden.
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Ironische Ausnahme zum heutigen 11.11. es plumst ein dicker Meteorit und neben der PKV wäre auch die GKV weg ..
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