Versicherung ohne Strafzahlung (Krankenkassenrecht)

RHW, Sonntag, 07.11.2010, 18:49 (vor 5128 Tagen) @ Melanie

Hallo,

seit dem 01.04.2007 besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht.

BMG: Versicherungspflicht

Für Selbständige liegt der monatliche Beitrag bei etwa 200 oder 300 Euro pro Monat (wenn das Einkommen 1900 bzw. 1200 Euro nicht übersteigt). Die Beiträge sind bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse nachzuzahlen. Schlimmstenfalls sind pro Monat 5% Säumniszuschläge zu zahlen.

Diese Regelungen gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen (es darf einen aber die letzte gesetzliche Kasse aufnehmen!). Über die Höhe der Ratenzahlung kann man "verhandeln".

Gruß

RHW


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