Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

mseuropa @, bremerhaven, Donnerstag, 11.11.2010, 15:13 (vor 5126 Tagen) @ Gast aus Norddeutschland

Zu Punkt 3
Es gibt bereits ein Urteil unter Az.1 BvR 1660/08
Klare Aussage ist, dass dieses Urteil rechtskräftig ist.
Leider halten sich die betroffenden Krankenkassen noch zurück und verweisen darauf, dass sie vom Urteil überrascht worden sind und zur Zeit beratschlagen, wie sie vorgehen wollen. M.E. sollte jeder sofort - falls noch nicht geschehen - Widerspruch einlegen und/oder weitere Zahlungen aufgrund des Urteils reduzieren.


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