Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 30.10.2010, 17:57 (vor 5138 Tagen) @ Erika Elsner

Hallo,

die Verjährung bezieht sich immer auf die Fälligkeit des jeweiligen Monatsbeitrages. Für "gesamte Vorgänge" gibt es keine Verjährung.

Nach der gesetzlichen Aufteilung auf 10 Jahre wird lediglich eine beitragspflichtige Einnahme errechnet. Für diese Einnahme gelten die jeweils aktuellen Beitragsregelungen (z.B. Beitragssatz).

Mit dem Tode endet die Beitragspflicht.

Gruß

RHW


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