Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Donnerstag, 04.11.2010, 19:37 (vor 5133 Tagen) @ Elsner

Hallo,

bei der Verjährung ist die Fälligkeit des jeweiligen Monatsbeitrages maßgebend.

Maßgebend für die Fälligkeit ist die Satzung zu dem jeweiligen Zeitpunkt. Bei den meisten Krankenkassen ist es der 15. des Folgemonats (laut Gesetz der spätest mögliche Termin).

Danach wäre der Dezemberbeitrag 2004 erst im Januar 2005 fällig gewesen und wäre daher noch nicht verjährt.

Gruß

RHW


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