Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Elsner, Donnerstag, 04.11.2010, 19:07 (vor 5133 Tagen) @ RHW

Hallo,
DANKE für Ihre Auskunft. Somit müssen wir also zahlen.

Darf ich bitte noch eine Frage bzgl. der Verjährung nachschieben?
Was sind nach der Verjährungsregelung Beiträge, "die fällig geworden sind".
Geht es bei der Verjährung um den Zahlungstermin oder den Monat auf den sich der Beitrag bezieht?
Hier mein konkreter Fall:
Auszahlung Direktversicherung Jan. 2004. Die BKK verzichtet wegen der Verjährung auf die Beiträge für die Monate Febr. 2004 bis einschließlich November 2005. Warum gehört nicht auch der Dezember 2005 dazu?
Vielen Dank bereits jetzt!
E.Elsner


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum