Angestellter nach Verbeamtung auf Zeit - Wechsel PKV => GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
In Bayern ist Kostenerstattung in der KV wie auch in anderen Bundesländern in Kombination mit Beihilfe nicht mehr möglich. Man wird faktisch zum Abschluss einer sog. privaten Quotenversicherung (50% PKV, bei zwei Kindern 30% PKV, Kinder 20% PKV) gezwungen, um die Beihilfe zu nutzen. Eine Beihilfe zum GKV-Beitrag gibt es nicht, d.h. dieser liegt faktisch doppelt so hoch wie beim Angestellten. Allein der Pflegeversicherungsbeitrag wird von der GKV auf 50% abgesenkt, da hier die Beihilfe 50% leistet.
Zur Erklärung: Früher zahlte die Beihilfe ambulante Privatrechnungen nach Vorleistung der GKV im Kostenerstattungsverfahren auf 100% auf. Bei den Arzneimitteln wurde dann zum Ausgleich nichts erstattet, hier blieb es bei der GKV-Leistung.
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Matze,
21.08.2010, 20:11
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Kitty,
22.08.2010, 00:07
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RHW,
22.08.2010, 05:59
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Matze,
24.08.2010, 12:45
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RHW,
24.08.2010, 19:26
- Angestellter nach Verbeamtung auf Zeit - Wechsel PKV => GKV - Thomas, 27.08.2010, 21:01
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RHW,
24.08.2010, 19:26
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24.08.2010, 12:45
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