Angestellter nach Verbeamtung auf Zeit - Wechsel PKV => GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, Freitag, 27.08.2010, 21:01 (vor 5202 Tagen) @ RHW

In Bayern ist Kostenerstattung in der KV wie auch in anderen Bundesländern in Kombination mit Beihilfe nicht mehr möglich. Man wird faktisch zum Abschluss einer sog. privaten Quotenversicherung (50% PKV, bei zwei Kindern 30% PKV, Kinder 20% PKV) gezwungen, um die Beihilfe zu nutzen. Eine Beihilfe zum GKV-Beitrag gibt es nicht, d.h. dieser liegt faktisch doppelt so hoch wie beim Angestellten. Allein der Pflegeversicherungsbeitrag wird von der GKV auf 50% abgesenkt, da hier die Beihilfe 50% leistet.

Zur Erklärung: Früher zahlte die Beihilfe ambulante Privatrechnungen nach Vorleistung der GKV im Kostenerstattungsverfahren auf 100% auf. Bei den Arzneimitteln wurde dann zum Ausgleich nichts erstattet, hier blieb es bei der GKV-Leistung.


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