Angestellter nach Verbeamtung auf Zeit - Wechsel PKV => GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Sonntag, 22.08.2010, 05:59 (vor 5208 Tagen) @ Kitty

Hallo,

nach § 13 Absatz 2 SGB V kann jeder GKV-Versicherte die Kostenerstattung wählen. Die Wahl gilt für mindestens 1 Jahr. Die Einzelheiten regelt die Satzung der jeweiligen Krankenkasse.
§ 13 SGB V

Wenn man eine Angestelltentätigkeit aufnimmt, ist vom Arbeitgeber das Entgelt in den letzten 3 Kalenderjahren vor Beschäftigungsbeginn und das voraussichtliche Entgelt in den folgenden 12 Monaten zu prüfen: wenn in allen 4 Prüffällen die Versicherungspflichtgrenze (2010: 4162 Euro monatlich) überschritten wird, besteht Versicherungsfreiheit und eine Rückkehr in die GKV it nicht möglich. Einplanbare Urlaubs- und Weihnachtsgelder werden anteilig berücksichtigt. Evtl. Anhebungen der Versicherungspflichtgrenze und der Beamtenbezüge sind nicht 100% planbar. Aktuell gibt es eine Diskussion bzw. Überlegungen zu einem Gesetzesentwurf, die Prüfung der 3 Jahre in der Vergangenheit abzuschaffen. Vor dem 01.04.2007 gab es bei Beschäftigungsbeginn nur die Prüfung des Entgelts in den nächsten 12 Monaten. Wenn diese Rechtslage wieder eingeführt wird/werden sollte, besteht mit (fiktiv) 4200 Euro brutto Versicherungsfreiheit und damit keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV. Vielleicht kommt vom Gesetzgeber aber auch eine ganz andee Variante. Wer weiß?

aktuelle Rechtslage: Seite 13+14
Rundschreiben der Krankenkassenverbände
Vielleicht interessant:
PKV-Irrtümer

GKV/PKV

Auch die Homepage des PKV-Ombudsmann mit dem Tätigkeitsbericht ist interessant, da dort die häufigsten Beschwerden von PKV-Versicherten beschrieben sind.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß
RHW


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