Angestellter nach Verbeamtung auf Zeit - Wechsel PKV => GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo RHW,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Eine Frage hätte ich hierzu allerdings noch zu folgender Aussage: "Vor dem 01.04.2007 gab es bei Beschäftigungsbeginn nur die Prüfung des Entgelts in den nächsten 12 Monaten."
Nach meiner Information galt vor 2007 doch die Ein-Jahres-Frist. D.h., ein Wechsel von der GKV zur PKV war nur möglich, nachdem ein mal die Jahres-Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde.
Sie schreiben aber, dass nur das künftige Entgelt der nächsten 12 Monate überprüft wurde.
Zudem noch eine Frage zu der Formulierung "Beschäftigungsbeginn": Das hört sich für mich so an, als ob der erstmalige Beginn einer Beschäftigung nach Studium/Ausbildung gemeint sei.
Bei mir würde aber der Wechsel vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis vorliegen, d.h. ich wäre dennoch ununterbrochen beschäftigt.
Vielleicht können Sie mir hierzu noch eine Erläuterung geben.
Dank und Gruß,
Matze
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Matze,
21.08.2010, 20:11
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Kitty,
22.08.2010, 00:07
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RHW,
22.08.2010, 05:59
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Matze,
24.08.2010, 12:45
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RHW,
24.08.2010, 19:26
- Angestellter nach Verbeamtung auf Zeit - Wechsel PKV => GKV - Thomas, 27.08.2010, 21:01
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RHW,
24.08.2010, 19:26
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