Vorvertragliche Anzeigenpflicht (Private Krankenversicherungen)

Markus, Sonntag, 08.08.2010, 22:11 (vor 5225 Tagen) @ Joachim Röhl

wo steht denn das mit den 3 Jahren genau?

und darf man sich innerhalb der 3 Jahren (wenn man evtl. max. fahrlässig falsche Angaben gemacht hat) nicht operieren lassen, oder darf man nur keine Rechnungen einreichen???

Das wäre ja schon ein riesen unterschied!

z.B. OP nach 2 Jahren, Rechnungen aufheben und nach 3 Jahren einreichen. Darf der Versicherer da wirklich dann nix mehr machen, da die 3 Jahre vorüber sind???


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