Vorvertragliche Anzeigenpflicht - erbitte Antwort (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 23.06.2010, 13:54 (vor 5271 Tagen) @ Mario

Die von Dir ja beschriebene "leicht beginnende Arthrose" und ebenso die Kenntnis eines Röntgenbildes könnten zu Fehldeutungen führen .. einfach direkt eine Leistungsanfrage beim Versicherer stellen. Hat denn die Gesellschaft nicht seinerzeit ein aktuelles Attest mit Status und Prognose vom Orthopäden verlangt? Diese Nachlässigkeit des Risikoprüfers würde dann zu Deinem Vorteil werden.

Fragen? joachimroehl@web.de


Sorry, die Nacht geflogen ..


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