Vorvertragliche Anzeigenpflicht (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 27.06.2010, 10:35 (vor 5267 Tagen) @ Mario

Ich persönlich würde vor Januar 2011 keinerlei strittige Rechnungen als "Testballon" einreichen, da ja erst dann der 194er seine Dreijahresfrist ausgehaucht hat. Böser 21er dürfte so wie dargestellt nicht angewendet werden und da die GKV ja die Behandlungskosten trägt, würde ich mich eben nochmal im größeren Zimmer gemein machen oder zahle das 1Bettzimmer* mit Wahlessen, TV, Telefon, oft WLANzimmer, eigenem Bad und manchmal auch hübscheren Schwestern .. einfach aus eigener Tasche. Die kostenintensivere Kapazität kommt dann natürlich auch nur einmal zur wöchentlichen "Chefvisite".


*Kosten fürs 1Bettzimmer ganze 100€ im Klinikum München bzw. nur 45€ im DRK-Krankenhaus Teterow (Mecklenburg)


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