Vorvertragliche Anzeigenpflicht (Private Krankenversicherungen)

Mario, Hannover, Montag, 21.06.2010, 21:38 (vor 5273 Tagen)

Hallo,

habe im Januar 2008 eine Zusatzversicherung (2Bett, Chefarzt) für die GKV abgeschlossen.

Vorgschichte:
Im Jahre 1997 und 1998 wurde ich am Knie operiert. Das Kreuzband war ab und der Meniskus samt Innenband beschädigt. Mir wurde damals gesagt, dass ich früher als "normale" Leute Arthrose bekommen würde.

Antrag:
2008 wurde im Antrag nach den letzten 3 Jahren "Behandlungen / Beratung" gefragt. Da ich im Jahr 2006 nochmals, ohne Beschwerden, aber zur Beratung beim Orthopäden wegen der o.g. Kniegeschichte war, habe ich dies eingetragen. Bei dieser Beratung wurde mir geraten, da das Knie keine Schmerzen verursacht, nichts zu machen. (kein Knorpelersatz, da leicht beginnende Arthrose laut Röntgenbild)
Auf die Frage, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, habe ich dann mit nein geantwortet. Ob die Krankheit folgenlos ausgeheilt ist mit "ja". Dann wurde nach den letzten 5 Jahren stationären Behandlungen gefragt: nein.

So dann schickte mir die Versicherung eine Nacherklärung:
nochmalige Wdh des o.g. Knie, 2006 nur Beratung, keine Beschwerden mehr.

---So nun leider im Juni 2010 habe ich aufgrund eines Sportunfalls wieder Probleme mit dem Knie. Die Untersuchung ergab, dass ich bereits eine große Arthrose im Knie habe und dies alles auf die erste Verletzung 1997 zurückfzuführen ist - es ist eine größere Knorpeloperation geplant---

a) Habe ich alle Angaben bei Abschluß korrekt gemacht?
(man könnte mir evtl. vorwerfen, dass ich die drohende Arthrose nicht genannt habe, allerdings ergibt sich das aus den Angaben bzgl. der OP von 1997 doch von selbst, oder?)
b) Wie gehe ich vor, wenn ich vor der OP zunächst durch die PKV prüfen lassen will, ob sie die Wahlleistungskosten übernehmen? (sprich ob sie mit meiner Fragenbeantwortung zufrieden waren?)


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