Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Besucher @, München, Samstag, 31.07.2010, 15:54 (vor 5236 Tagen) @ Gast

Frage-Ergänzung: Bei uns bahnt sich ein ähnliches Thema heraus, es geht dabei aber nicht so sehr um Tilgung (wußte gar nicht dass das abziehbar ist, für diesen heißen Tipp schon einmal Danke) sondern Disagien usw. Jedenfalls übersteigt das Einkommen nach V&V dieses oder nächstes Jahr die Schwelle.

Die Frage: Wie hoch fällt der Beitrag aus wenn man die Fam.Vers. verlassen muss? Gleich der zum Beispiel für Selbständige gültige Mindestsatz (fast 300€/Monat) oder geringer? Danke für eine Info


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