Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Donnerstag, 22.07.2010, 05:50 (vor 5243 Tagen) @ RHW

Sorry, hier ist ein Fehler aufgetreten. Fakt ist, das die Tilgung 5 Jahre und die Zinsen immer absetzbar sind. Die Entscheidung der Kasse ist deshalb korrekt.
Vielen Dank für die Hinweise.


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