Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 19.07.2010, 21:58 (vor 5245 Tagen) @ Gast

Hallo,
die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt. Das Gesamteinkommen ist nach § 16 SGB IV definiert als "Einkünfte im Sinne des Steuerrechts". Das bedeutet, für die Kasse sind alle steuerrechtlichen Regelungen maßgebend und verbindlich.
Die Kasse hat hier keinen Spielraum.

Welche Einkünfte wiesen die Steuerbescheide in der Vergangenheit auf? Was hat sich jetzt geändert? Welche Angaben wurden im jährlichen familienversicherungs-Fragebogen der Kasse gemacht?
Besteht eine Ehe mit Zugewinngemeinschaft? Gehört die Immobilie zum gemeinsamen Vermögen?

Gruß
RHW


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