Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Montag, 19.07.2010, 13:05 (vor 5245 Tagen)

Nach dem Gemeinsamen Rd. 08j, Punkt 2.1.3 können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch die mit dieser Einkunftsart verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeit veranlasst sind. Dazu gehören u.a. Geldbeschaffungskosten für Haussanierungen. Lt. meinem Steuerberater geht das aber nur für 5 Jahre, obwohl die Zinsaufwendungen wesentlich länger anfallen. Die Zinsen können lt. Steuerrecht nicht abgesetzt werden, was so ausgelegt wird, als wenn diese Beträge zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

Durch diesen Umstand hat meine Ehefrau jetzt die Grenzwerte überschritten, die für die Familienversicherung gelten. Meine Kasse hat die Familienversicherung jetzt per 31.07.2006 beendet und eine freiwillige Versicherung ab 01.08.2006 angeboten.

Folgende Fragen.
1.) Ist die Verhaltensweise der Kasse im Hinblick auf die Kosten für die Geldbeschaffungskosten richtig?
2.) Gibt es nicht die Möglichkeit, dass die Familienversicherung
erst mit dem Tage endet, an dem die Besonderheiten (das wäre hier der Januar 2010) bekannt geworden sind?


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