Da hilft nur der PKV-Basistarif! (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, Mittwoch, 28.07.2010, 15:02 (vor 5236 Tagen) @ Georg

Hier gibt es außer einer Gehaltsabsenkung unter die Versicherungspflichtgrenze wohl nur den Weg in der PKV-Basistarif. Keine PKV darf ablehnen, nur die, die Sie angelogen haben und zwar wegen gestörtem Vertragsverhältnis zu Ihnen.
Also einfach zu einem Geschäftstellenversicherer (z.B. DKV, HUK, Debeka) in die nächste Geschäftstelle (nicht zum Vertreter einer solchen Versicherung!) gehen und Abschluss mit Hinweis auf das Versicherungsvertragsgesetz und das SGB V erzwingen. Zu Maklern nur gehen, wenn man eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen bereit ist, denn in solchen Fällen gibt es halt keine Provision und damit auch kein Entgegenkommen.
Aus dem Basistarif kann man dann grundsätzlich nach drei Jahren raus, wenn die neue oder eine andere Gesellschaft einem für gesund genug hält für einen Normaltarif.


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