Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die GKVs sind hier nur inwoweit überfordert, als Sie Ihnen keinen Versicherungschutz bieten können. Dieses wäre nur möglich, wenn bei Ihnen Versicherungspflicht eintreten würde, z.b. durch eine versicherungspflichtige Bschäftigung.
Ansonsten ist für Sie die PKV zuständig. Wie das für Sie funktioniert, können hier aber sicher die Experten der PKV sagen.
MfG
ratte1