Wechsel in GKV wegen fristlosem Rauswurf aus PKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
in § 5 SGB V stehen alle Personen, die versicherungspflichtig sind. In § 6 SGB V sind hierzu Ausnahmen genannt. In § 9 SGB V sind alle Personen genannt, die frewilliges Mitglied werden können. Daneben können sich nur noch Familienangehörige (§ 10 SGB V) in der GKV versichern. Es gibt keine weiteren Personenkreise.
Gruß
RHW