KV nach Heirat- GKV bestraft Geringverdiener (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 10.07.2010, 18:04 (vor 5254 Tagen) @ Barbara

Hallo Barbara,

einen wichtigen Punkt hatte ich vergessen:
die GKV darf immer nur einen 100% Tarif anbieten. Eine prozentuale Versicherung ist ausgeschlossen. Man kann aber in der GKV den Kostenerstattungstarif wählen: man ist Privatpatient beim Arzt und bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse den Kassentarif abzüglich Verwaltungskosten erstattet. Danach kann man die Rechnung noch bei der Beihilfe einreichen (in Hessen gibt es Sonderregelungen). Vorher zur Sicherheit bei der Beihilfestelle einmal grds. nachfragen.

Hierzu gehört auch das Einkommen des Ehegatten, wenn dieser nicht in der GKV versichert ist (also nicht zur Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten beiträgt).
Na ja, dafür habe ich meine medizinische Behandlung auch immer sehr sehr teuer bezahlen müssen- ich bin arg gegen das Klassensystem, kam aber leider nie mehr aus der PK raus

Die Entscheidungsmöglichkeit besteht in der Regel bei Beginn der Berufstätigkeit (oder Beamtentätigkeit). Danach ist ein Wechsel aus der PKV in die GKV nicht mehr möglich.


Wenn bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird, entsteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV nur, wenn man längere Zeit in der PKV oder im Ausland war. Es wird also nicht der Geringverdiener bestraft, sondern derjenige, der länger nicht in der GKV versichert war.
Ich habe wie gesagt, seit 11 Jahren eine BU-Rente nach ALTER Regelung(BfA) und eine Betriebs-BU-Rente. Und bin beihilfeberechtigt.Mein Mann bezieht keine Rente, er arbeitet als Fahrlehrer nur noch sehr eingeschränkt, wir wollten beide in unserer zweiten Ehe auf die leistungsorientierte 60 Std Woche verzichten.

Wie ist er jetzt genau versichert? AN bis 400 Euro? AN über 400 Euro? Selbständiger? Stellenloser mit nebenberuflicher Selbständigkeit?
Falls die Antwort nicht klar ist, bitte nähere Angaben zur Stundenzahl/Woche und Einkommenshöhe.

Wenn erst später eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird (z.B. Altersrente oder Eintritt Erwerbsminderung) und während des gesamten Berufslebens eine GKV bestanden hat, werden die Ehegatteneinnahmen ab Rentenbeginn nicht mehr berücksichtigt.

Was heißt das? Hat sich die KV nun vertan, wenn sie unsere beiden Einkünfte zusammenrechnen will?? Hat sie vielleicht übersehen, dass ich bereits Rente beziehe, wenn auch BU.-Rente?

Wenn der Ehemann freiwilliges Mitglied ist, sind die Ehegatteneinahmen zu berücksichtigen. Die Anrechnung der Ehegatteneinnahmen entfällt, wenn der Ehemann in Rente geht und er durchgehend in der GKV versichert war.

Aber meine Hauptfrage wäre: da mein Mann unter der entsprechenden Grenze liegt mit seinem Jahrsverdienst, hat er dann einen Anspruch auf "meine" Beihilfe?
Und: sollte er meine Beihuilfe in Anspruch nehmen können, muss er dann vorher ineine Privatkasse eintreten?

Ob der Ehemann einen Beihilfeanspruch hat, entscheidet die Beihilfestelle. Aus Sicht der GKV ist GKV und Beihilfe möglich:
entweder Kostenerstattungstarif in der GKV
oder "normale" GKV und nicht (bzw. nicht voll) erstattete Leistungen werden bei der Beihilfe eingereicht (z.B. Chefarzt, Heilpraktiker, Brille, Zahnersatz).
Bei der beihilfestelle noch klären, welche Erstattungsregeln dan bei der Beihilfe gelten.

Gruß
RHW


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