KV nach Heirat- GKV bestraft Geringverdiener (Gesetzliche Krankenkassen)

Barbara, Samstag, 10.07.2010, 17:17 (vor 5250 Tagen) @ RHW

Hallo,
danke für so schnelle ANTWORT;
da ich dies erstmalig mache, klare Sache: ich habe einige Dinge nicht klar genug dargestellt...


Ehemann: GKV
Ehefrau: PKV
das stimmt
ich bin immer schon in der Privatkasse gewesen, mein Mann ist normal pflichtversichert bei der TK


Hierzu gehört auch das Einkommen des Ehegatten, wenn dieser nicht in der GKV versichert ist (also nicht zur Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten beiträgt).
Na ja, dafür habe ich meine medizinische Behandlung auch immer sehr sehr teuer bezahlen müssen- ich bin arg gegen das Klassensystem, kam aber leider nie mehr aus der PK raus

Kinder haben wir drei, eines studiert noch (meine Tochter, 24 Jahre), die Kinder meines Mannes benötigen keinen Unterhalt mehr


Wenn bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird, entsteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV nur, wenn man längere Zeit in der PKV oder im Ausland war. Es wird also nicht der Geringverdiener bestraft, sondern derjenige, der länger nicht in der GKV versichert war.

Ich habe wie gesagt, seit 11 Jahren eine BU-Rente nach ALTER Regelung(BfA) und eine Betriebs-BU-Rente. Und bin beihilfeberechtigt.Mein Mann bezieht keine Rente, er arbeitet als Fahrlehrer nur noch sehr eingeschränkt, wir wollten beide in unserer zweiten Ehe auf die leistungsorientierte 60 Std Woche verzichten.

Wenn erst später eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird (z.B. Altersrente oder Eintritt Erwerbsminderung) und während des gesamten Berufslebens eine GKV bestanden hat, werden die Ehegatteneinnahmen ab Rentenbeginn nicht mehr berücksichtigt.

Was heißt das? Hat sich die KV nun vertan, wenn sie unsere beiden Einkünfte zusammenrechnen will?? Hat sie vielleicht übersehen, dass ich bereits Rente beziehe, wenn auch BU.-Rente?


Aber meine Hauptfrage wäre: da mein Mann unter der entsprechenden Grenze liegt mit seinem Jahrsverdienst, hat er dann einen Anspruch auf "meine" Beihilfe?

Und: sollte er meine Beihuilfe in Anspruch nehmen können, muss er dann vorher ineine Privatkasse eintreten?

Danke für Nachhilfe... (-:
Barbara


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