KV nach Heirat- GKV bestraft Geringverdiener (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 10.07.2010, 17:02 (vor 5251 Tagen) @ Barbara

Hallo,
wenn ich Lage richtig verstanden habe:
Ehemann: GKV
Ehefrau: PKV

Bei freiwilligen Mitgliedern in der GKV ist die gesamtwirtschaftliche Lage zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch das Einkommen des Ehegatten, wenn dieser nicht in der GKV versichert ist (also nicht zur Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten beiträgt).
Näheres ist in § 240 Absatz 5 SGB V geregelt:
(5) Soweit bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder das Einkommen von Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, die nicht einer Krankenkasse nach § 4 Absatz 2 angehören, berücksichtigt wird, ist von diesem Einkommen für jedes gemeinsame unterhaltsberechtigte Kind, für das eine Familienversicherung wegen der Regelung des § 10 Absatz 3 nicht besteht, ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße, für nach § 10 versicherte Kinder ein Betrag in Höhe von einem Fünftel der monatlichen Bezugsgröße abzusetzen.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html

Wenn bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird, entsteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV nur, wenn man längere Zeit in der PKV oder im Ausland war. Es wird also nicht der Geringverdiener bestraft, sondern derjenige, der länger nicht in der GKV versichert war.

Wenn erst später eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird (z.B. Altersrente oder Eintritt Erwerbsminderung) und während des gesamten Berufslebens eine GKV bestanden hat, werden die Ehegatteneinnahmen ab Rentenbeginn nicht mehr berücksichtigt.
Einzelheiten: § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html

Gruß
RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum