Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht? (Private Krankenversicherungen)

MarcoOF @, Bad Offenbach, Montag, 28.06.2010, 08:06 (vor 5266 Tagen) @ Sandra

Die Frage, was der "PKV besser gefällt", stellt sich gar nicht. Du hast den Risikozuschlag offensichtlich wegen vorausgegangener Psychotherapeut. Behandlung bekommen. Dieser Risikozuschlag (RZ) kann wegfallen, wenn Du länger keine Probleme mit diesem (!) Erkrankungsbild mehr hast. Wenn Du also Psycho-Rechnungen einreichst, bleibt der RZ auf Dauer bestehen. Alle anderen Rechnungen (Zahnarzt o.ä.) haben damit nichts zu tun !
Gruß Marco


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