Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht? (Private Krankenversicherungen)

Sandra, Samstag, 19.06.2010, 14:11 (vor 5275 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich bin diejenige Beamtin, die im letzten Jahr über die Öffnungsklausel in die PKV gekommen ist. Leider muss ich aufgrund einer vorangegangenen Psychotherapie einen 30 prozentigen Aufschlag auf den normalen Satz zahlen. Meine PKV (Victoria) stellte mir aber in Aussicht, dass, wenn der Vertrag laufe, ich mit dem Erlass dieses Zuschlags rechnen könne, darüber könne man zum ersten Mal in drei Jahren reden.

Meine Frage ist nun folgende: Meint ihr, es "wirkt" besser, wenn ich in diesen drei Jahren überhaupt keine Rechnungen einreiche, und stattdessen alles selber begleiche, oder sollte ich durchaus "kleine" Rechnungen bei der PKV einreichen, damit nicht der Eindruck entsteht, ich würde Erkrankungen, die in diesen drei Jahren anfallen, "verschweigen" (das heißt Rechnungen hierfür einfach nicht einreichen), was natürlich für die PKV bedeuten würde, dass sich eventuell nach Ablauf der drei Jahre und nach dem Erlassen des oben genannten Zuschlags plötzlich große Kosten verursachen würde, da ich nun dann doch Rechnungen einreiche.

Ich bin mir total unsicher, was besser wäre, beziehungsweise was besser bei der PKV ankommen würde. Was gefällt den PKVs besser?

Dank im Voraus

Sandra


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