Hilfe??? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich weiß die Antwort nicht und kenne auch die Gepflogenheit der einzelnen PKV-Unternehmen nicht.
Als PKV-Unternehmen würde ich mir immer eine Aufstellung des Versicherten über alle ärztlichen Leistungen (mindestens Behandlerangabe), Beschwerden etc. geben lassen.
Wenn die Liste zu lang/zu umfangreich/zu teuer ist oder klingt, wird der Antrag abgelehnt. Wenn die Liste nicht eindeutig ist, wird der (oder mehrere) Behandler angeschrieben.
Danach erfolgt dann die Entscheidung.
So stelle ich mir das als Nicht-PKVler vor. Für die PKV wäre es ein Schutz vor solchen Überlegungen, wie du sie gerade anstellst.
Ich weiß nicht, ob die Realität so ist!!!
Gruß
RHW
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- Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht? -
Sandra,
19.06.2010, 14:11
- Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht? - Sandra, 19.06.2010, 14:15
- Hilfe??? -
Sandra,
23.06.2010, 15:36
- Hilfe??? -
RHW,
23.06.2010, 19:48
- Hilfe??? - nur mal so, 24.06.2010, 08:32
- Hilfe??? -
RHW,
23.06.2010, 19:48
- Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht? - MarcoOF, 28.06.2010, 08:06