Hilfe??? (Private Krankenversicherungen)
Eine Versicherer betrachtet den Risikozuschlag erst einmal isoliert.
Es macht nichts aus wenn kleine Rechnungen wie z.B. Vorsorge, Zahnbehandlungen eingereicht werden. Alles andere wäre gerade bei Beihilfe ja auch ungewöhnlich.
Bei einer mgl. Überprüfung des RZ nach 3 Jahren wird sowieso der Arzt befragt. Schon aus Haftungsgründen wird der behandelnde Arzt die Behandlungen wahrheitsgemäß angeben.
Es sollten deshalb lediglich keinerlei Behandlungen im hinblick Psychoherapie sprich mgl. Folgen in diesem Zeitraum stattfinden.
gesamter Thread:
- Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht? -
Sandra,
19.06.2010, 14:11
- Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht? - Sandra, 19.06.2010, 14:15
- Hilfe??? -
Sandra,
23.06.2010, 15:36
- Hilfe??? -
RHW,
23.06.2010, 19:48
- Hilfe??? - nur mal so, 24.06.2010, 08:32
- Hilfe??? -
RHW,
23.06.2010, 19:48
- Bei Aufschlag wg. Risiko: Rechnungen einreichen oder nicht? - MarcoOF, 28.06.2010, 08:06