Re: Wechselfrist Private KK in GKK (Sonstige Themen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 27.03.2009, 15:54 (vor 5723 Tagen) @ Chris

Wenn Sie den Punkt 2 konsequent durchziehen sind Sie oder Ihre Frau.....Chris kenne ich nur als männlichen Vornamen sofort und somit noch weit vor der Geburt in der Gesetzlichen a) familien- oder b) pflichtversichert.
Andernfalls müsste gewartet werden, bis die Fristen nach der Geburt verstrichen sind.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum