Re: Wechselfrist Private KK in GKK (Sonstige Themen)

Bodi, Donnerstag, 26.03.2009, 10:20 (vor 5724 Tagen) @ Chris

Da es sich bei der Familienversicherung nicht um eine Versicherungspflicht handelt, steht es frei, die PKV weiter zu führen.

In Ihrem Fall ist die Weiterführung der PKV sogar zwingend, denn ein Eintritt in die Familienversicherung ist trotz Heirat zunächst nicht möglich, siehe § 10(1) SGB V:

"...Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren".


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