Re: Wechselfrist Private KK in GKK (Sonstige Themen)
Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung ... gleich. Quelle: Punkt (2) im VVG §205 http://dejure.org/gesetze/VVG/205.html
Vorschläge: 1. Warum nicht schon vorher heiraten um somit die geltende sechs wöchige Schutzfrist nach http://bundesrecht.juris.de/muschg/__3.html nicht zu brechen?
2. Bei Einkommen in der Freiberuflichkeit von unter 360 Euro ist die Familienversicherung sofort möglich bzw. ersatzweise in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens 401 Euro brutto eintreten und gleichfalls die Pflicht in der GKV auslösen.
3. Die PKV zeitgleich in eine Private Zusatzversicherung umstellen und mit Tarifen Einbettimmerunterbringung plus Wahlarztbehandlung eventuell auch mit nach oben offener GOÄ/GOZ absichern. Dies einfach vom Versicherer durchrechnen lassen und nicht vergessen, daß beim Punkt
4. der Leistungskatalog der GKV auch finanziell Beachtliches für werdende und stillende Mütter zu bieten hat und
5. später die Zusatzversicherung gegebenenfalls wieder umstellen in eine Vollversicherung.
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Chris,
24.03.2009, 13:40
- Re: Wechselfrist Private KK in GKK -
Bodi,
26.03.2009, 10:20
- Re: Wechselfrist Private KK in GKK - Joachim Röhl, 26.03.2009, 18:15
- Re: Wechselfrist Private KK in GKK -
Chris,
27.03.2009, 11:38
- Re: Wechselfrist Private KK in GKK - Joachim Röhl, 27.03.2009, 15:54
- Re: Wechselfrist Private KK in GKK -
Joachim Röhl,
28.03.2009, 14:42
- Krankentagegeld PKV und Elterngeld - Barbara, 12.04.2009, 12:24
- Re: Wechselfrist Private KK in GKK -
Bodi,
26.03.2009, 10:20