Re: Wechselfrist Private KK in GKK (Sonstige Themen)

Chris @, Freitag, 27.03.2009, 11:38 (vor 5723 Tagen) @ Bodi

Vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen!!! Wenn Sie mir jetzt noch sagen, ab wann ich nach der Geburt gesetzlich mitfamilienversichert sein darf bei meinem Mann, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Solange wie die Elternzeit geht, d.h. solange wir Elterngeld beziehen? Ansonsten gelten wegen meiner Freiberuflichkeit keine Schutzfristen für mich, oder?
Und wie kann unser Kind nach der Geburt versichert sein? Recht herzlichen Dank für Ihre Mühe!!!
Chris


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