Re: Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)

weltenbummlerin, Montag, 19.05.2008, 22:01 (vor 6037 Tagen) @ August

Hallo,
mich würde auch mal interessieren, ob es überhaupt rechtmäßig ist, den Beitragssatz nachträglich zu erhöhen. Schließlich kann ich auch nicht für eine vereinbarte Leistung nachträglich einen höheren Preis verlangen. Wie fände es die G + H BKK, wenn ich auch rückwirkend meine Mitgliedschaft kündige?


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