Re: Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)

August, Montag, 19.05.2008, 21:14 (vor 6040 Tagen) @ Gast

oh sorry, wollte nicht zwei mal posten...

das heißt, ich habe keine Chance, die ersten beiden Monate der Beitragserhöhung zu bezahlen? Das ist doch Nepp. Ich habe so am Rande im Kopf, dass für freiwillig versicherte andere Regeln gelten...

Oder sind das schon die entsprechenden Paragraphen?


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