Re: Sonderkündigungsrecht ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Montag, 19.05.2008, 20:53 (vor 6037 Tagen) @ August

Hallo,

auf scheinbar speziellen Wunsch, gibts die Info nun ein zweites Mal. Viel Spaß beim Lesen.

Auszug aus dem § 175 Abs 4 SGB V:

"...Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragssatz, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden."

Gruß


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