Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Samstag, 06.08.2005, 00:48 (vor 7051 Tagen) @ reformstau

Ich will niemandem etwas aufzwingen. Was ich hingegen will: Darauf aufmerksam machen, dass Versicherte mit dem Wunsch eines möglichst umfangreichen Geschäftsstellennetzes die damit verbundenen höheren Verwaltungskosten ihrer jeweiligen Krankenkasse auch komplett selbst (mit-)tragen müssen. Mitglieder anderer Krankenkassen mit anderweitigen Bedürfnissen (z. B. was zusätzliche freiwillige Leistungen der Komplementär- und Alternativmedizin anbelangt) sind nicht gewillt, derartige Bedürfnisse der Versicherten bestimter Krankenkassen auf Dauer über diverse Ausgleichszahlungen mitzufinanzieren.

Gruß
Elgin


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