Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)
Ich will niemandem etwas aufzwingen. Was ich hingegen will: Darauf aufmerksam machen, dass Versicherte mit dem Wunsch eines möglichst umfangreichen Geschäftsstellennetzes die damit verbundenen höheren Verwaltungskosten ihrer jeweiligen Krankenkasse auch komplett selbst (mit-)tragen müssen. Mitglieder anderer Krankenkassen mit anderweitigen Bedürfnissen (z. B. was zusätzliche freiwillige Leistungen der Komplementär- und Alternativmedizin anbelangt) sind nicht gewillt, derartige Bedürfnisse der Versicherten bestimter Krankenkassen auf Dauer über diverse Ausgleichszahlungen mitzufinanzieren.
Gruß
Elgin