Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)

Elgin Fischbach @, Donnerstag, 04.08.2005, 15:36 (vor 7052 Tagen) @ reformstau

Mich von einem Sachbearbeiter direkt über Leistungen beraten lassen kann ich auch am Telefon. Das Beratungsergebnis kann schon allein aus rechtlichen und satzungsbedingten Gründen nicht (grundlegend) anders ausfallen, als wenn sich der Versicherte in einer Geschäftsstelle beraten lässt. Denn der Versicherte hat schließlich jederzeit das Recht, gegen (schriftlich vorliegende) Entscheidungen seiner Krankenkasse per Widerspruch und ggf. Klage (vor dem Sozialgericht) vorzugehen.

Außerdem sorgt schon allein der heutige Wettbewerb unter allen gesetzlichen Krankenkassen dafür, dass solche mit schlechter Beratungsqualität und nur mäßigem Leistungsumfang auf Dauer nicht überleben werden - egal, auf welchem Weg die Kundenberatung erfolgt.

Gruß
Elgin


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