Re: Bundessozialgericht eröffnet Freiräume zur Erstattung von Naturheilverfahren (Sozialpolitik)

Sora, Donnerstag, 04.08.2005, 16:08 (vor 7049 Tagen) @ Elgin Fischbach

Klar Elgin, für dich mag das keinen Unterschied machen, ob du die Beratung vor Ort oder am Telefon bekommst.
Für den Sachbearbeiter und auch den Versicherte ist es aber schon einfacher, wenn er die relevanten Unterlagen (z.B. ärztliche Atteste) vor sich liegen hat. Hier kann oft eine Entscheidung direkt gefällt werden. Was nützt dem Versicherten eine telefonische Beratung, wenn er dann Unterlagen (teilweise mit sensiblem Inhalt) doch noch per Post zuschicken muss, weil ein Genehmigungsstempel drauf gehört.
Manche Leute sind auch nicht in der Lage am Telefon genau zu erläutern, um was es geht. Da kann es leicht zu Missverständnissen kommen.


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