Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
die 14 Tage beginnen mit dem ersten Tag der 30-Studen-Beschäftigung. Wenn die Frist abgelaufen ist, meldet der Arbeitgeber einen bei der letzten gestzlichen Krankenkasse an. Eine Wahlmöglichlichkeit besteht dann nicht mehr.
Wenn die Vorversicherungszeit in der GKV nicht erfüllt ist, hat einen die private Versicherung in den alten Tarif wieder aufzunehmen (ohne Gesundheitsprüfung!), wenn man dort schon 5 Jahre versichert war. Das ist in § 5 Absatz 10 Sozialgesetzbuch V geregelt:
" 1 Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens 5 Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. 2 Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. 3 Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. 4 Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. 5 Die Verpflichtung nach Satz 1 endet 3 Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. 6 Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens 12 Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages."
Viele Grüße
Roland
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- Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Brigitte,
19.02.2006, 18:57
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Roland,
20.02.2006, 18:25
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Brigitte,
20.02.2006, 21:31
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? - Roland, 21.02.2006, 13:46
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Brigitte,
20.02.2006, 21:31
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Roland,
20.02.2006, 18:25