Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ja, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, tritt sofort Versicherungspflicht ein. Danach hat man 14 Tage Zeit sich eine Krankenkasse auszusuchen.
Am besten geht man zu einer Krankenkasse und füllt dort einen Antrag aus. Unter Umständen möchte die Krankenkasse Belege, dass man länger als 18 Monate in der PKV war ( sonst müsste man automatisch in die letzte gesetzliche Krankenkasse zurück). Der Arbeitgeber macht auch eine entsprechende Meldung, dass man versicherungspflichtig ist (ggf. Kopie des Arbeitsvertrages zur Krankenkasse mitnehmen).
Wenn die Beschäftigung endet (z.B. Konkurs des Arbeitgebers) kann die GKV weitergeführt werden, wenn man ununterbrochen 12 Monate GKV-versichert war oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate GKV-versichert war.
Einzelheiten in § 9 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V:
" Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren ..."
Gruß
Roland
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- Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Brigitte,
19.02.2006, 18:57
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Roland,
20.02.2006, 18:25
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Brigitte,
20.02.2006, 21:31
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? - Roland, 21.02.2006, 13:46
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Brigitte,
20.02.2006, 21:31
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Roland,
20.02.2006, 18:25