Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)
hallo, vielen Dank.
Was passiert, wenn die Frist von 14 Tagen verstrichen ist? Bzw. wann beginnt die Frist zu laufen, mit der ersten Gehaltsabrechnung?
Kann die GKV nicht weitergeführt werden, wenn man nicht ununterbrochen 12 Monate GKV-versichert, bzw. in den letzten 5 Jahren 24 M. dort versichert war? Wo wäre ich in diesem Ernstfall versichert?
Viele Grüße
Brigitte
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- Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Brigitte,
19.02.2006, 18:57
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Roland,
20.02.2006, 18:25
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Brigitte,
20.02.2006, 21:31
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? - Roland, 21.02.2006, 13:46
- Re: Elternteilzeit - pflicht zur GKV? -
Brigitte,
20.02.2006, 21:31
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Roland,
20.02.2006, 18:25