Elternteilzeit - pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)

Brigitte @, Sonntag, 19.02.2006, 18:57 (vor 6853 Tagen)

Ich bin MItte 30, seit ca.6 Jahren privat versichert, ebenso mein Mann und mittlerweile mein Kind. Vorher war ich ca. 4 Jahre in der GKV. Nun in der Elternzeit habe ich seit fast 1 Jahr den PKV-beitrag komplett selbst bezahlt. Mittlerweile möchte ich in Elternteilzeit wieder 30 h arbeiten, und komme damit under die Bemessungsgrenze. Sehe ich das richtig, dass ich mich dann in der GKV versichern kann bzw. muss?
Muss mich dann jede GKV aufnehmen?
Welche Nachweise muss ich erbringen, z.B. zum Verdienst und Vorversicherungszeiträumen, und woher nehme ich diese Nachweise?
Was passiert, wenn ich meinen Job verliere (in der Elternteilzeit bin ich doch eigentlich unkündbar, aber im schlimmsten Fall) - bin ich dann weiterhin in der GKV und wovon zahle ich den Beitrag?
Was passiert, wenn ich kündige - verliere ich dann den Versicherungsschutz in der GKV und habe evtl. überhaupt keinen Versicherungsschutz?
Mein Mann und mein Kind werden in der PKV bleiben. Wenn mein Mann arbeitslos würde, könnte mein Kind dann bei mir mitversichert werden?
Ich versuche derzeit, einen Überblick über die reine Sachlage zu bekommen, das ist schier unmöglich. Statt dessen gibt es jede Menge politische Aussagen... Ich freue mich über jeden Beitrag, der mir hilft, die Sachlage klar zu sehen.


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