Re: Achtung: Teilweise Entfall der Beihilfe bei Pflichtversicherung in der GKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 10.01.2008, 23:46 (vor 6163 Tagen) @ Dieter Krause

Da Ihre Frau pflichtversichert ist, steht u.U. schon mal ein zu hohes Einkommen neben der Pflichtversicherung gegen eine Beihilfe. Die Differenzkostenbeihilfe ist primär für freiwillig Versicherte gedacht.

Die Beihilfeberechtigung wird von der Beihilfestelle festgelegt und entspricht dem Beamtengesetz, die Beihilfeordnung des Bundes finden Sie beim Bundesinnenministerium auf der Homepage.


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