Achtung: Teilweise Entfall der Beihilfe bei Pflichtversicherung in der GKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 20.04.2007, 21:21 (vor 6428 Tagen) @ Torsten

Viele Beihilferegelungen der Länder sehen den kompletten oder teilweisen Entfall aller Beihilfeleistungen vor, wenn ein Beihilfeberechtigter pflichtversichert ist.
Dies trifft seit 1.1.07 in einigen Ländern, so z.B. in Bayern, sogar freiwillig GKV-Versicherte.
Sprechen Sie unbedingt Ihre Beihilfestelle darauf an, denn sonst bleiben Sie auf 70% der Kosten einer Privatrechnung sitzen!

Oft verbleiben allein Leistungen beim Zahnersatz, beim Heilpraktiker und bei Wahlleistungen, falls diese noch beihilfefähig sind. Die Länder sparen hier seit Jahren rigoros!

Dagegen gibt es in einigen Ländern und beim Bund noch die sog. Differenzkostenbeihilfe, d.h. Ihre Frau kann in der GKV Kostenerstattung beantragen und ambulant privat zum Arzt gehen: Hier zahlt die Beihilfe den Rest, den die GKV nicht erstattet zu 100% auf - egal wie hoch der Bemessungssatz ist! Hier ist keine PKV - außer für Wahlleistungen im Krankenhaus und Zahnersatz - mehr nötig.


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