Aufhebung der Versicherunspflicht bei Student? (Private Krankenversicherungen)
Hallo, ich habe folgendes Problem; ich bin Beamter (50% - Beihilfe und 50% PKV) und habe eine Studentin (ohne eigenes Einkommen) geheiratet (bislang GKV - als Studentin pflichtversichert); für meine Frau habe ich jetzt einen Beihilfeanspruch von 70% und für die restlichen 30% habe ich einen Vertrag bei einer PKV abgeschlossen (bei Beihilfestelle und der PKV wurde je angegeben, dass sie Studentin ist); jetzt will die alte GKV sie nicht aus dem Vertrag entlassen, da Versicherungspflicht besteht;
diese Versicherungspflicht ist in diesem Falle ja etwas unnütz; kennt jemand eine Rechtsgrundlage, die meine Frau von der Versicherungspflicht befreit?
die Studenten-GKV kostet nur 50 EUR im Monat; darf man eigentlich doppelt versichert sein? wenn man diese weiterbezahlt und die PKV und dann die Leistungen der PKV in Anspruch nimmt?
vielen Dank schon mal,
Sven
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- Aufhebung der Versicherunspflicht bei Student? -
Sven,
20.04.2007, 16:49
- Re: Aufhebung der Versicherunspflicht bei Student? -
Torsten,
20.04.2007, 19:11
- Achtung: Teilweise Entfall der Beihilfe bei Pflichtversicherung in der GKV -
Thomas,
20.04.2007, 21:21
- Re: Achtung: Teilweise Entfall der Beihilfe bei Pflichtversicherung in der GKV -
Dieter Krause,
10.01.2008, 00:15
- Re: Achtung: Teilweise Entfall der Beihilfe bei Pflichtversicherung in der GKV - Thomas, 10.01.2008, 23:46
- Re: Achtung: Teilweise Entfall der Beihilfe bei Pflichtversicherung in der GKV -
Dieter Krause,
10.01.2008, 00:15
- Achtung: Teilweise Entfall der Beihilfe bei Pflichtversicherung in der GKV -
Thomas,
20.04.2007, 21:21
- Re: Aufhebung der Versicherunspflicht bei Student? -
Torsten,
20.04.2007, 19:11